GMBH AN- UND VERKAUF
Was Sie unbedingt wissen sollten.
Mit der Firmenmantelkurzbewertung Ihres Unternehmens nach der einfachen Methode - basierend auf unseren langjährigen Markt- und Branchenkenntnissen, dem vorhandenem positivem oder negativem Vermögen der Gesellschaft - helfen wir Ihnen, schnell und fundiert eine möglichst objektive Ausgangsbasis für die Wertermittlung und die Kaufpreisverhandlungen zu finden.
Erzielen Sie mit uns den besten Preis für Ihr Unternehmen!
Die Ermittlung des Firmenmantelwertes ist daher ein ganz entscheidender Punkt bei diesen Transaktionen.
Den absolut richtigen und einzigen Firmenmantelwert gibt es nicht. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer, häufig zäher Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer.
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Den absolut richtigen und einzigen Firmenmantelwert gibt es nicht. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer, häufig zäher Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer.
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Firmenmantel verkaufen
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- Dann vermeiden Sie ein kostenintensives Liquidationsverfahren!
Was ist ein GmbH Mantel?
Als Mantelgesellschaft bezeichnet man eine inaktive Gesellschaft (regelmäßig) ohne positives Betriebs- und Anlagevermögen. Diese „Leergesellschaft“ besteht nur noch als Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH, …& Co. KG usw.). Da die Mantelgesellschaft zumeist schon über Jahre ohne operative Geschäftstätigkeit ist und kein Insolvenzverfahren anhängig war (was zur Liquidation der Gesellschaft geführt hätte), kann man zunächst davon ausgehen, dass sie keine Gläubiger hat. Die Nutzung einer solchen Gesellschaft durch ihre Wiederaktivierung (i. S. v. Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit) kann vielfältige Vorteile haben.
Welche Rolle spielt der Verlustvortrag?
Als ein weiterer Vorteil wird seit Jahren die Übernahme der in der Mantelgesellschaft bestehenden steuerlichen Verlustvorträge beschrieben. In diesem Zusammenhang hatte in den letzten 30 Jahren ein regelrechter Handel mit Verlustvorträgen stattgefunden. Als Kaufpreis für derartige Mantelgesellschaften wurden bis zu 50% der Verlustvorträge gefordert. Nach wie vor hält sich hartnäckig die Meinung, dass mit dem Erwerb einer Mantelgesellschaft die Verlustvorträge mit übernommen werden können. Das ist allerdings ein gefährlicher Irrtum. Mit der Übernahme der Gesellschaft durch den Erwerber erlöschen die Verlustvorträge. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, den "Handel mit Verlusten" weitestgehend zu unterbinden. Es ist - ohne den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen - nicht möglich, durch Rechts- oder Gestaltungsgeschäft das Erlöschen der Verlustvorträge zu umgehen. Zurzeit gilt folgende gesetzliche Regelung:
„Bei mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsübertragungen auf einen Erwerber oder eine „Erwerberhand” von mehr als 25% und von bis zu 50% innerhalb eines Fünfjahreszeitraums entfallen nicht genutzte Verluste, die bis zum schädlichen Anteilserwerb entstanden sind, anteilig im Verhältnis zur Übertragungsquote.“
Als Mantelgesellschaft bezeichnet man eine inaktive Gesellschaft (regelmäßig) ohne positives Betriebs- und Anlagevermögen. Diese „Leergesellschaft“ besteht nur noch als Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH, …& Co. KG usw.). Da die Mantelgesellschaft zumeist schon über Jahre ohne operative Geschäftstätigkeit ist und kein Insolvenzverfahren anhängig war (was zur Liquidation der Gesellschaft geführt hätte), kann man zunächst davon ausgehen, dass sie keine Gläubiger hat. Die Nutzung einer solchen Gesellschaft durch ihre Wiederaktivierung (i. S. v. Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit) kann vielfältige Vorteile haben.
Welche Rolle spielt der Verlustvortrag?
Als ein weiterer Vorteil wird seit Jahren die Übernahme der in der Mantelgesellschaft bestehenden steuerlichen Verlustvorträge beschrieben. In diesem Zusammenhang hatte in den letzten 30 Jahren ein regelrechter Handel mit Verlustvorträgen stattgefunden. Als Kaufpreis für derartige Mantelgesellschaften wurden bis zu 50% der Verlustvorträge gefordert. Nach wie vor hält sich hartnäckig die Meinung, dass mit dem Erwerb einer Mantelgesellschaft die Verlustvorträge mit übernommen werden können. Das ist allerdings ein gefährlicher Irrtum. Mit der Übernahme der Gesellschaft durch den Erwerber erlöschen die Verlustvorträge. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, den "Handel mit Verlusten" weitestgehend zu unterbinden. Es ist - ohne den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen - nicht möglich, durch Rechts- oder Gestaltungsgeschäft das Erlöschen der Verlustvorträge zu umgehen. Zurzeit gilt folgende gesetzliche Regelung:
„Bei mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsübertragungen auf einen Erwerber oder eine „Erwerberhand” von mehr als 25% und von bis zu 50% innerhalb eines Fünfjahreszeitraums entfallen nicht genutzte Verluste, die bis zum schädlichen Anteilserwerb entstanden sind, anteilig im Verhältnis zur Übertragungsquote.“
Entsteht ein Verlust der positiven Außenwirkung durch den Verkauf?
Die Vorrausetzungen für einen erfolgreichen Gesellschaftsverkauf sind klare vertragliche Regelungen. Diese müssen die Interessen der beiden Vertragsparteien (Verkäufer/ Erwerber) ausgewogen und fair berücksichtigen.
Die Interessen des Verkäufers liegen darin, mit der Gesellschaft endgültig und rechtssicher abschließen zu können. Es geht dem Verkäufer regelmäßig darum, dass nach Firmenverkauf keine Nachforderungen an ihn gerichtet werden oder Nachhaftungen und Inanspruchnahmen auftreten. Auch will er eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf der Gesellschaft.
Der Erwerber will eine lastenfreie Gesellschaft erwerben und die Vorteile einer positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft nutzen. Die Lastenfreiheit der Gesellschaft lässt sich nachweisen, überprüfen und vertraglich absichern.
Diese Prüfung können Sie über unsere unabhängigen Kompetenzpartner vornehmen lassen. Der Erhalt und die Übertragung der positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft sind dagegen nicht so einfach. Auch dafür können Sie unsere jahrelange Erfahrung nutzen.
Die positive Außenwirkung der Mantelgesellschaft wird bestimmt durch das Rating der Wirtschaftsauskünfte, zumeist in Form eines Bonitätsindexes. Dieser Index ist eine Bewertung, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt:
Die Vorrausetzungen für einen erfolgreichen Gesellschaftsverkauf sind klare vertragliche Regelungen. Diese müssen die Interessen der beiden Vertragsparteien (Verkäufer/ Erwerber) ausgewogen und fair berücksichtigen.
Die Interessen des Verkäufers liegen darin, mit der Gesellschaft endgültig und rechtssicher abschließen zu können. Es geht dem Verkäufer regelmäßig darum, dass nach Firmenverkauf keine Nachforderungen an ihn gerichtet werden oder Nachhaftungen und Inanspruchnahmen auftreten. Auch will er eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf der Gesellschaft.
Der Erwerber will eine lastenfreie Gesellschaft erwerben und die Vorteile einer positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft nutzen. Die Lastenfreiheit der Gesellschaft lässt sich nachweisen, überprüfen und vertraglich absichern.
Diese Prüfung können Sie über unsere unabhängigen Kompetenzpartner vornehmen lassen. Der Erhalt und die Übertragung der positiven Außenwirkung der Mantelgesellschaft sind dagegen nicht so einfach. Auch dafür können Sie unsere jahrelange Erfahrung nutzen.
Die positive Außenwirkung der Mantelgesellschaft wird bestimmt durch das Rating der Wirtschaftsauskünfte, zumeist in Form eines Bonitätsindexes. Dieser Index ist eine Bewertung, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt:
- Alter des Unternehmens
- Branchenbewertung (Risikoklasse)
- Zahlungsverhalten in der Vergangenheit
- Bilanzdatenauswertung und Ertragsvorschau
- Informationen zum Geschäftsführer und der Gesellschafter
Firmenmantel erwerben
Sie sind Unternehmer oder wollen Sie es werden?
In unserem Portfolio findet sich der richtige Gesellschaftsmantel für Sie.
Wenn nicht, geben Sie ein kostenfreies Gesuch auf!
Warum eine Mantelgesellschaft kaufen?
Ob Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – der Erwerb einer Mantelgesellschaft ist der einfachste Weg
zu sofortiger Handlungsfähigkeit ohne Haftungsrisiken.
Alle Gesellschaften sind im Handelsregister eingetragen und haben eine mehrjährige und erfolgreiche Geschäftstätigkeit ausgeübt. Die Gesellschaften haben ein Konto und einen guten vorhandenen Bonitätsindex.
Die Gesellschaften sind auf Wunsch garantiert frei von Lasten und Verbindlichkeiten.
Sie sind Unternehmer oder wollen Sie es werden?
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Wenn nicht, geben Sie ein kostenfreies Gesuch auf!
Warum eine Mantelgesellschaft kaufen?
Ob Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – der Erwerb einer Mantelgesellschaft ist der einfachste Weg
zu sofortiger Handlungsfähigkeit ohne Haftungsrisiken.
Alle Gesellschaften sind im Handelsregister eingetragen und haben eine mehrjährige und erfolgreiche Geschäftstätigkeit ausgeübt. Die Gesellschaften haben ein Konto und einen guten vorhandenen Bonitätsindex.
Die Gesellschaften sind auf Wunsch garantiert frei von Lasten und Verbindlichkeiten.